Wir sind spezialisiert auf öffentliche Aufgabenträger wie Kommunen und Landkreise, Zweckverbände, Sozialversicherungsträger und Hochschulen. Wir beraten und vertreten außerdem Unternehmen und Privatpersonen. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen im öffentlichen Recht, insbesondere im Kommunalrecht, Wasserrecht, Hochschulrecht, Recht der Sozialversicherungsträger sowie im öffentlichen und privaten Baurecht und im Arbeitsrecht. Unsere Kompetenz im öffentlichen Recht zeigt sich in drei Fachanwaltschaften für Verwaltungsrecht.
Unser Team
Aktuelles
Hier finden Sie aktuelle Beiträge, Veröffentlichungen zu verschiedenen Themen unserer Kanzlei und Stellenausschreibungen.
Umfang der von Städten und Gemeinden vorzunehmenden Streu- und Räummaßnahmen
Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 01.12.2023 (Az. 11 U 32/22) über den Umfang der von Städten und Gemeinden vorzunehmenden Streu- und Räummaßnahmen entschieden.
„Standgebühren“ nach berechtigtem Abschleppen
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 17.11.2023 – V ZR 192/22 zu der Frage erstattungsfähiger Kosten, die im Zusammenhang mit der Verwahrung eines unbefugt auf einem Privatgrundstück abgestellten Fahrzeugs im Anschluss des Abschleppvorgangs entstehen, entschieden.